Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen im Betrieb unterliegt verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften.
Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass Arbeitsmittel sicher verwendet werden und Unfälle vermieden werden.
Sowohl der Unternehmer als auch die Bediener tragen Verantwortung für einen sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die Grundlage für den Schutz von Beschäftigten bei der Arbeit.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass Gefährdungen möglichst vermieden werden.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
• Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
• Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel
• Organisation von Schutzmaßnahmen
• regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten
Ziel des Arbeitsschutzgesetzes ist es, Arbeitsunfälle und gesundheitliche Schäden zu verhindern.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln im Betrieb.
Hubarbeitsbühnen gehören zu diesen Arbeitsmitteln.
Der Arbeitgeber muss unter anderem:
• eine Gefährdungsbeurteilung durchführen
• geeignete Arbeitsmittel bereitstellen
• regelmäßige Prüfungen der Geräte organisieren
• Beschäftigte für die sichere Nutzung unterweisen
Arbeitsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie sicher und ordnungsgemäß geprüft sind.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erlässt sogenannte Unfallverhütungsvorschriften.
Wichtige Vorschriften für Hubarbeitsbühnen sind zum Beispiel:
• DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
• DGUV Regel 100-500
• DGUV Grundsatz 308-008 – Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
Diese Vorschriften legen fest, wie Arbeitsmittel sicher betrieben werden müssen.
Der Unternehmer ist verantwortlich für sichere Arbeitsbedingungen im Betrieb.
Zu seinen Aufgaben gehören:
• sichere Arbeitsmittel bereitstellen
• Beschäftigte ausbilden und unterweisen
• regelmäßige Prüfungen der Geräte sicherstellen
• geeignete Bediener auswählen
• schriftliche Beauftragung erteilen
Auch der Bediener trägt Verantwortung.
Zu seinen Aufgaben gehören:
• Sicherheitsregeln einhalten
• die Hubarbeitsbühne sachgerecht bedienen
• Mängel und Schäden sofort melden
• auf Personen im Arbeitsbereich achten
Sicherheit funktioniert nur, wenn alle Beteiligten verantwortungsvoll handeln.
Nicht jede Person darf eine Hubarbeitsbühne bedienen.
Nach den Vorgaben der DGUV müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Mindestalter 18 Jahre
• körperliche und geistige Eignung
• erfolgreiche Ausbildung für Hubarbeitsbühnen
• Unterweisung im Betrieb
• schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber
Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf eine Person eine Hubarbeitsbühne eigenständig bedienen.
Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen ist gesetzlich geregelt.
Wichtige Vorschriften sind:
• Arbeitsschutzgesetz
• Betriebssicherheitsverordnung
• DGUV Vorschriften
Der Unternehmer ist für sichere Arbeitsbedingungen verantwortlich.
Der Bediener muss die Sicherheitsregeln einhalten und das Gerät sicher bedienen.
Eine Hubarbeitsbühne darf nur von geeigneten, geschulten und beauftragten Personen bedient werden.